Schritt 1
Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular
.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können,
werden im Formular einige benötigte Informationen abgefragt.
Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:
Beschreibung des Bauvorhabens
z. B. Einfamilienhaus, Zweifamilien-
haus, Mehrfamilienhaus,
Gebäude für gewerbliche Zwecke,
z. B. Arztpraxis, Friseur, Kfz-Werstatt, Gastronomie
Lage des Bauvorhabens
Komplette Adresse: Bundesland, Stadt oder Gemeinde, Gemeindeteil,
Straße, Hausnummer (kann im Neubaugebiet evtl. noch nicht
bekannt sein).
Im Neubaugebiet zusätzlich die
Baugebiets- und / oder Bebauungsplanbenennung, die Flur und
Flurstücknummer.
Schritt 2
Sie schicken uns per Fotografie, Kopie und/oder Skizzen Ihre Vorstellungen
zu Ihrem Wunschhaus mit der Post zu. Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie
von uns erste Architektenzeichnungen und unsere Vereinbarung zum Planungsauftrag.
Schritt 3
Mit Eingang des unterzeichneten Vertrages bei uns und der ersten Teilzahlung
werden die Zeichnungen fertig gestellt und Ihnen zugesandt. Mit Eingang
der zweiten Zahlung werden die Bauantragsunterlagen von uns komplettiert
und ebenfalls an Sie verschickt. Diese reichen Sie dann an Ihre Gemeinde,
Stadt oder zuständige Baubehörde weiter.
Schritt 4
Nach Erteilung der Baugenehmigung (je nach Schwierigkeit des Vorhabens,
der Bausituation vor Ort und nach unserer Erfahrung ca. 4-6 Wochen)
ist die Vereinbarung unsererseits erfüllt und die letzte Rate
wird fällig.
Schritt 5
Nun obliegt es Ihnen einen Fertighaushersteller, Architekten oder
Generalplaner vor Ort zu kontaktieren und in die nächsten Schritte
zur Errichtung Ihres Traumhauses einzusteigen.
Bauantragserstellung
Verfahrensablauf
Was ist ein Bauantrag?
Mit dem Bauantrag werden durch den bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser
alle zur Erteilung einer Baugenehmigung benötigten Unterlagen,
wie Bauantragsformular, Planzeichnungen mit Übersichtsplan,
Katasterauszug als beglaubigter Lageplan, Entwässerungsplan
für Schmutz- und Regenwasser , Beschreibung des Vorhabens sowie
Flächen-, Massenberechnungen , Wärmeschutz-, Schallschutz-
und Standsicherheitsnachweise erstellt.
Der Bauantrag wie auch die Zeichnungen sind vom Entwurfsverfasser
und vom Bauherrn zu unterzeichnen und mit der Zustimmungserklärung
der Nachbarn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Bauamt der
Gemeinde oder Stadt) einzureichen.
